Das Direktorium bewilligt alle künstlerischen, finanziellen und organisatorischen Maßnahmen, die bestmögliche Rahmenbedingungen für die Arbeit des Robert-Schuman-Chores schaffen sollen.
Jede Partnerorganisation stellt in dem Gremium 2 Repräsentanten. Das Gremium tritt mindestens einmal im Jahr zusammen um
Bevor die Entscheidungen des Direktoriums umgesetzt werden können, müssen alle getroffenen Entscheidungen von den Verwaltungsgremien der vier Partnerorganisationen bestätigt werden. Die Entscheidungen des Direktoriums sind nur unter der Bedingung gültig, wenn die vier Partnerorganisationen in der Sitzung mit jeweils mindestens einer Person vertreten werden.